Allgemeine Geschäftsbedingungen
German Stampede Wrestling – GSW 25
Stand: 20. September 2026
§ 1 Veranstalter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Eintrittskarten für die Veranstaltung „German Stampede Wrestling – GSW 25“ über die Website www.gsw25.de.
(2) Veranstalter und Vertragspartner der Ticketkäufer ist:
Hrisowalandis Tsantiridis
Gemeinsame Kontaktanschrift für die Veranstaltung:
Hrisowalandis Tsantiridis
Pfälzer-Wald-Straße 47
81539 München
Deutschland
E-Mail: info@gsw25.de
Hrisowalandis Tsantiridis übernimmt die organisatorische Abwicklung des Ticketverkaufs im Namen beider Veranstalter.
(3) German Stampede Wrestling wird ohne Gewinnerzielungsabsicht organisiert. Die Einnahmen aus dem Ticketverkauf dienen der Finanzierung und Deckung der Veranstaltungskosten. Die gesetzlichen Rechte der Ticketkäufer bleiben hiervon unberührt.
§ 2 Veranstaltung
(1) Die Eintrittskarten berechtigen zum Besuch folgender Veranstaltung:
German Stampede Wrestling – GSW 25
Datum: Samstag, 30. Oktober 2027
Veranstaltungsort: Waggonhalle Marburg, Rudolf-Bultmann-Straße 2A, 35039 Marburg
Einlass: 18:00 Uhr
Veranstaltungsbeginn: 19:00 Uhr
(2) Die Veranstalter behalten sich aus sachlichen Gründen Änderungen der Matchcard vor. Insbesondere können einzelne Matches, deren Reihenfolge oder die teilnehmenden Wrestler geändert werden.
(3) Die Ankündigung einzelner Wrestler begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf deren persönlichen Auftritt, sofern dieser nicht ausdrücklich als wesentlicher Bestandteil der gebuchten Leistung vereinbart wurde.
(4) Gesetzliche Ansprüche der Ticketkäufer bei wesentlichen Änderungen der Veranstaltung bleiben unberührt.
§ 3 Ticketkategorien und Sitzplätze
(1) Es werden folgende Ticketkategorien angeboten:
- Sitzplätze mit fester Sitzplatzreservierung
- Sitzplätze ohne feste Sitzplatzreservierung
- Stehplätze
Die verfügbaren Kategorien und die jeweiligen Preise ergeben sich aus den Angaben im Ticketshop.
(2) Beim Erwerb eines Tickets mit fester Sitzplatzreservierung erhält der Käufer einen bestimmten, nummerierten Sitzplatz. Die entsprechende Sitzplatznummer wird auf dem Ticket oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
(3) Tickets ohne feste Sitzplatzreservierung berechtigen zur Nutzung eines freien Sitzplatzes innerhalb des dafür vorgesehenen Bereichs. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht.
(4) Stehplatzkarten berechtigen zur Nutzung der ausgewiesenen Stehplatzbereiche.
(5) Ist eine Änderung der Sitzplatzzuweisung aus zwingenden organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich, stellen die Veranstalter nach Möglichkeit einen gleichwertigen Ersatzplatz bereit. Gesetzliche Ansprüche bei einer wesentlichen Abweichung bleiben unberührt.
§ 4 Bestellung und Vertragsschluss
(1) Der Vorverkauf beginnt am 22. September 2026. Die Bestellung erfolgt über den Ticketshop auf www.gsw25.de.
(2) Die Darstellung der Eintrittskarten im Ticketshop stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(3) Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Eintrittskarten ab.
(4) Nach Eingang der Bestellung erhält der Käufer eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese bestätigt zunächst nur den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.
(5) Die ausgewählten Eintrittskarten werden für 14 Kalendertage ab Zugang der Eingangsbestätigung zur Zahlung reserviert.
(6) Der Vertrag kommt zustande, sobald die Veranstalter nach Zahlungseingang die Bestellung ausdrücklich annehmen und dies durch eine entsprechende Bestätigung oder die Bereitstellung der Eintrittskarten mitteilen.
(7) Geht die vollständige Zahlung nicht innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist ein, erlischt die Reservierung. Die Veranstalter können die betreffenden Eintrittskarten anschließend wieder zum Verkauf anbieten.
(8) Geht eine Zahlung erst nach Ablauf der Reservierungsfrist ein und stehen die bestellten Tickets nicht mehr zur Verfügung, wird der eingegangene Betrag erstattet.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Ticketshop angegebenen Preise.
(2) Der Gesamtpreis einschließlich etwaiger Versandkosten wird dem Käufer vor Abschluss der Bestellung angezeigt.
(3) Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse durch Banküberweisung auf das in der Zahlungsaufforderung angegebene Konto.
(4) Der vollständige Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Eingangsbestätigung auf dem angegebenen Konto eingehen.
(5) Für die fristgerechte Zahlung ist der tatsächliche Zahlungseingang maßgeblich.
(6) Die Veranstalter können die Eintrittskarten erst nach vollständigem Zahlungseingang bereitstellen.
§ 6 Zustellung der Eintrittskarten
(1) Der Käufer kann im Bestellvorgang zwischen Print-at-home-Tickets und gedruckten Hardtickets wählen.
Print-at-home-Tickets
(2) Print-at-home-Tickets werden nach Zahlungseingang elektronisch bereitgestellt, beispielsweise per E-Mail oder als Download.
(3) Der Käufer ist dafür verantwortlich, eine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben und sicherzustellen, dass er das bereitgestellte Ticket am Veranstaltungstag vorzeigen kann.
(4) Entstehen Probleme bei der elektronischen Zustellung, kann der Käufer sich unter info@gsw25.de an die Veranstalter wenden.
Hardtickets
(5) Gedruckte Hardtickets werden ausschließlich an Lieferadressen innerhalb Deutschlands verschickt.
(6) Für den Versand wird eine pauschale Versandgebühr von 3,00 € pro Bestellung erhoben. Diese wird vor Abschluss der Bestellung ausgewiesen.
(7) Der Versand der Hardtickets beginnt frühestens im Mai 2027. Die Veranstalter sorgen dafür, dass die Tickets rechtzeitig vor der Veranstaltung bereitgestellt werden.
(8) Sollte ein Hardticket auf dem Postweg verloren gehen oder nicht rechtzeitig eintreffen, ist dies den Veranstaltern unter info@gsw25.de mitzuteilen. Nach Prüfung der Bestellung wird kostenlos ein Ersatzticket bereitgestellt.
(9) Die Veranstalter können das Ersatzticket auch elektronisch als Print-at-home-Ticket zur Verfügung stellen, sofern der Käufer damit einverstanden ist. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(10) Eine persönliche Abholung der Tickets wird derzeit nicht angeboten.
§ 7 Verlust und Mehrfachverwendung
(1) Eintrittskarten sind sorgfältig aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
(2) Bei Verlust eines Tickets kann sich der Käufer unter Angabe seiner Bestelldaten an die Veranstalter wenden.
(3) Nach Prüfung der Bestellung stellen die Veranstalter nach Möglichkeit ein Ersatzticket aus. Soweit technisch möglich, wird das ursprüngliche Ticket dabei ungültig gemacht.
(4) Eine Eintrittskarte berechtigt grundsätzlich zum einmaligen Einlass. Werden mehrere Exemplare desselben Tickets vorgelegt, entsteht dadurch kein Anspruch auf mehrfachen Zutritt.
(5) Die gesetzlichen Rechte des rechtmäßigen Ticketinhabers bleiben unberührt.
§ 8 Kein gesetzliches Widerrufsrecht und freiwillige Rückgabe
(1) Bei Eintrittskarten für eine Freizeitveranstaltung an einem festgelegten Termin besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(2) Eine freiwillige Rückgabe, Stornierung oder Erstattung auf Wunsch des Käufers ist nach Vertragsschluss grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn der Käufer aus persönlichen Gründen, beispielsweise wegen Krankheit oder anderweitiger Verpflichtungen, nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann.
(3) Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei Absage, Verlegung oder wesentlichen Leistungsänderungen, bleiben hiervon unberührt.
(4) Eine freiwillige Kulanzentscheidung der Veranstalter ist im Einzelfall möglich, begründet jedoch keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen in anderen Fällen.
§ 9 Weitergabe von Eintrittskarten
(1) Eintrittskarten dürfen privat an andere Personen weitergegeben oder verschenkt werden.
(2) Die Weitergabe darf nicht zu einer mehrfachen Nutzung derselben Eintrittskarte führen.
(3) Bei der Weitergabe ist der neue Ticketinhaber auf die geltenden Zutrittsbedingungen, insbesondere die Altersbeschränkungen, hinzuweisen.
(4) Mit der Weitergabe entstehen keine zusätzlichen Zutrittsrechte. Für jedes Ticket ist weiterhin nur ein einmaliger Eintritt möglich.
§ 10 Absage und Terminverlegung
Absage der Veranstaltung
(1) Wird die Veranstaltung vollständig abgesagt und findet kein Ersatztermin statt, erstatten die Veranstalter den Käufern den vollständig gezahlten Ticketpreis einschließlich der gegebenenfalls berechneten Versandkosten.
(2) Die Erstattung erfolgt grundsätzlich über den ursprünglichen Zahlungsweg. Ist dies nicht möglich, wird mit dem Käufer eine andere geeignete Erstattungsmethode vereinbart.
Verlegung der Veranstaltung
(3) Wird die Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt, können die Ticketkäufer zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:
a) Beibehaltung der Eintrittskarte beziehungsweise Erhalt einer gleichwertigen Eintrittskarte für den neuen Veranstaltungstermin.
b) Rückgabe der Eintrittskarte gegen Erstattung des vollständig gezahlten Ticketpreises einschließlich der gegebenenfalls berechneten Versandkosten.
(4) Die Veranstalter informieren die Käufer über eine Absage oder Terminverlegung über die Website www.gsw25.de und, soweit die entsprechenden Kontaktdaten vorliegen, per E-Mail.
(5) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 11 Änderungen des Veranstaltungsprogramms
(1) Bei einer Wrestlingveranstaltung können sich angekündigte Matches, Wrestler, Abläufe und die Reihenfolge einzelner Programmpunkte ändern.
(2) Die Veranstalter sind berechtigt, aus sachlichen Gründen, insbesondere bei Erkrankungen, Verletzungen oder sonstigen Verhinderungen einzelner Wrestler, Änderungen an der Matchcard vorzunehmen.
(3) Solche Änderungen begründen nicht automatisch einen Anspruch auf Rückgabe oder Erstattung der Eintrittskarte.
(4) Führt eine Änderung jedoch zu einer wesentlichen Abweichung von der vertraglich vereinbarten Veranstaltung, bleiben die gesetzlichen Rechte des Käufers unberührt.
§ 12 Altersbeschränkungen und Jugendschutz
(1) Der Besuch der Veranstaltung ist grundsätzlich erst ab einem Alter von acht Jahren gestattet.
(2) Kinder und Jugendliche ab acht Jahren bis einschließlich 15 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer volljährigen Person besuchen.
(3) Jugendliche ab 16 Jahren dürfen die Veranstaltung ohne erwachsene Begleitperson besuchen.
(4) Die Veranstalter und das Einlasspersonal sind berechtigt, bei Zweifeln am Alter einen geeigneten Altersnachweis zu verlangen.
(5) Die begleitende volljährige Person ist für die Beaufsichtigung der von ihr begleiteten Minderjährigen verantwortlich. Gesetzliche Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten bleiben unberührt.
§ 13 Menschen mit Behinderungen und Begleitpersonen
(1) Personen, die aufgrund einer Behinderung eine Begleitperson benötigen, können eine Begleitperson kostenlos zur Veranstaltung mitbringen, sofern ein entsprechender Berechtigungsnachweis vorliegt.
(2) Als Nachweis wird insbesondere ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ anerkannt.
(3) Die kostenfreie Begleitperson erhält eine eigene Zutrittsberechtigung.
(4) Die erforderliche Anmeldung der Begleitperson erfolgt vor der Veranstaltung über info@gsw25.de. Die Veranstalter sorgen dafür, dass die entsprechende Zutrittsberechtigung bereitgestellt wird.
(5) Bei der Bereitstellung geeigneter Plätze werden die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Besucher nach Möglichkeit berücksichtigt.
§ 14 Einlass und Verhalten während der Veranstaltung
(1) Der Einlass beginnt um 18:00 Uhr. Jeder Besucher muss eine gültige Eintrittskarte vorweisen können.
(2) Besucher sind verpflichtet, die Sicherheitsanweisungen der Veranstalter, des Ordnungspersonals und der zuständigen Einsatzkräfte zu befolgen.
(3) Das Betreten des Wrestlingrings ist Besuchern ausdrücklich untersagt.
(4) Zugangswege, Fluchtwege, Rettungswege sowie die für Wrestler und Veranstaltungspersonal vorgesehenen Wege dürfen nicht blockiert werden.
(5) Besucher dürfen andere Personen nicht gefährden, bedrohen oder belästigen.
(6) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Sicherheits- und Verhaltensregeln kann der weitere Zutritt verweigert oder der Besucher von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
(7) Ein Ausschluss erfolgt unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei einem unberechtigten Ausschluss, bleiben unberührt.
(8) Ergänzend gelten die am Veranstaltungsort bekannt gegebenen Haus- und Sicherheitsregeln, soweit diese wirksam einbezogen wurden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 15 Fotografieren und Filmen
(1) Das Anfertigen von Fotos durch Besucher ist grundsätzlich erlaubt.
(2) Die Rechte anderer Personen, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte und Rechte am eigenen Bild, sind bei der Anfertigung und Veröffentlichung von Aufnahmen zu beachten.
(3) Das dauerhafte oder vollständige Filmen der Veranstaltung ist ohne vorherige Zustimmung der Veranstalter nicht gestattet.
(4) Der Einsatz professioneller Videoausrüstung bedarf der vorherigen Zustimmung der Veranstalter.
(5) Die Anfertigung kurzer Videoaufnahmen mit einem Mobiltelefon für private Zwecke ist grundsätzlich gestattet, sofern dadurch weder die Veranstaltung noch andere Besucher beeinträchtigt werden.
(6) Ein Livestream oder eine kommerzielle Verwertung von Videoaufnahmen der Veranstaltung bedarf der vorherigen Zustimmung der Veranstalter. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
(7) Die Veranstalter können die Zustimmung zu Aufnahmen verweigern oder einschränken, wenn dadurch die Sicherheit, der Veranstaltungsablauf oder Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
§ 16 Foto- und Videoaufnahmen durch die Veranstalter
(1) Während der Veranstaltung können die Veranstalter Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation und Berichterstattung anfertigen.
(2) Dabei können auch Aufnahmen entstehen, auf denen Besucher erkennbar sind.
(3) Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere über Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechte, werden in gesonderten Datenschutzhinweisen bereitgestellt.
(4) Soweit für bestimmte Aufnahmen oder deren Veröffentlichung eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
(5) Durch den bloßen Erwerb einer Eintrittskarte wird keine pauschale Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Aufnahmen erteilt.
§ 17 Haftung
(1) Die Veranstalter haften nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Insbesondere bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt.
(3) Die gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten der Veranstalter bleiben unberührt.
§ 18 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten der Ticketkäufer werden insbesondere zur Durchführung des Bestellvorgangs, zur Zahlungsabwicklung, zur Bereitstellung der Eintrittskarten und zur Kommunikation über die Veranstaltung verarbeitet.
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf www.gsw25.de.
(3) Eine Nutzung der Daten für darüber hinausgehende Zwecke erfolgt nur, soweit hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage besteht.
§ 19 Kontakt und Schlussbestimmungen
(1) Bei Fragen zum Ticketkauf, zur Zustellung, zu Erstattungen oder zu den Zutrittsbedingungen können Käufer die Veranstalter unter info@gsw25.de kontaktieren.
(2) Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften, die nach den anwendbaren gesetzlichen Regelungen nicht abbedungen werden dürfen, bleiben unberührt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich ihre Ersetzung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.